Diese Praxis, die 2018 stark zunahm, schlägt nun in einigen Regionen mit einer erneuten Welle zu. Fachleute aus der Kältebranche müssen heute doppelt wachsam sein, um sicher arbeiten
zu können.
Zunehmend identifizierte Eintrittswege
Illegale Ströme gelangen überwiegend über die Außengrenzen der Europäischen Union, insbesondere über osteuropäische Länder, und werden dann in alle Gebiete weitergeleitet, wie
wir regelmäßig anhand der Beschlagnahmungen sehen können, über die in der Fachpresse
unserer Branche berichtet wird. Diese Länder sind meist eher Transit- als Herkunftsländer, da
die Produktion häufig in Asien angesiedelt ist. Der Transport erfolgt zunehmend über Online-
Plattformen, manchmal versteckt hinter bekannten Marken, deren Verpackungen gefälscht sind.
Methoden, die sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln
Um Zollkontrollen zu umgehen, passen die „Zwischenhändler“ ihre Techniken an und lassen keine Fantasie aus, um auf den Markt zu gelangen. So werden beispielsweise falsche Pfandbeträge auf den Verpackungen erhoben, um die Verwendung von Einwegflaschen zu
verschleiern, fälschen Verpackungen bekannter Marken oder verwenden falsche oder ungenaue
Etiketten, um die Erkennung zu erschweren. Der ungewöhnlich niedrige Preis bleibt das erste
Warnsignal für Käufer.
Die Verwendung illegaler Kältemittel hat schwerwiegende Folgen
Die Risiken können vielfältig sein und sich auf verschiedene Ebenen auswirken:
- Sicherheit: Das Fehlen einer Garantie für die Reinheit oder Zusammensetzung des Produkts kann zu Fehlfunktionen, übermäßigem Energieverbrauch oder sogar zu Schäden an der Anlage (Verschlüsse, Druckprobleme, Undichtigkeiten, Brüche) führen.
- Rechtliche Risiken: Die illegale Einfuhr von Kältemitteln gilt als Schmuggel. Die Verwendung illegaler Kältemittel wird mit Hehlerei gleichgesetzt, zieht eine administrative Haftung nach sich und kann strafrechtlich verfolgt werden.
- Umwelt: Der weitere Einsatz von Kältemitteln mit hohem GWP-Wert widerspricht den
Klimazielen und erhöht bei Leckagen die Treibhausgasemissionen.
Eine Verschärfung des Rechtsrahmens ist derzeit in Vorbereitung
Die Überarbeitung der F-Gas-Verordnung III sieht insbesondere folgende neue Maßnahmen vor:
- eine europäische zentrale Anlaufstelle (Single Window) zur Überprüfung der Quoten der Importeure durch Zollbehörden.
- verschärfte Auflagen für Einwegverpackungen.
- eine Registrierungspflicht auch für Transitströme.
Diese Maßnahmen, die derzeit noch umgesetzt werden, sollen die Rückverfolgbarkeit verbessern und illegale Einfuhren reduzieren.
Gemeinsame Initiativen zur Bekämpfung des illegalen Handels
In verschiedenen Verbänden und Organisationen der Branche werden spezielle Arbeitsgruppen
eingerichtet, um gemeinsam gegen dieses Übel vorzugehen und Fachleute aus der Kälte- und
Klimatechnikbranche zu unterstützen. Derzeit wird innerhalb der ADC3R ein technischer Leitfaden fertiggestellt, der die Artikel 11.3 und 11.4 der F-Gas-Verordnung erläutert. Diese Artikel schreiben vor, dass Verpackungen wiederbefüllbar sein und verbindliche Maßnahmen zu ihrer tatsächlichen Rückgabe getroffen werden müssen, um bloße Scheinmeldungen zu vermeiden. Ziel ist es, einen klaren und harmonisierten Rahmen zu schaffen, damit alle Akteure diese Verpflichtungen einhalten und zur Eindämmung des Schwarzmarktes beitragen.
Der kurzfristige finanzielle Gewinn wiegt die menschlichen, technischen, rechtlichen und
ökologischen Risiken des illegalen Handels nicht auf. Der Kauf und die Verwendung konformer
Kältemittel schützt Ihr Unternehmen, Ihre Kunden und Ihre Techniker und trägt zum Übergang zu Lösungen mit sehr niedrigem GWP bei.