Im Anschluss an die Einführung der F-Gas-III-Verordnung (Verordnung 2024/573) treten 2026 neue Stufen in Kraft. Vor allem aber muss der Übergang im Jahr 2027 vorbereitet werden, um für die kommenden Jahre gerüstet zu sein.
Am 13. Januar 2025 wurden Ausnahmeregelungen für die Verwendung fluorierter Treibhausgase mit einem GWP-Wert von 150 oder mehr für bestimmte autonome Kälteanlagen genehmigt.
Die Auswirkungen der F-Gas Verordnung auf unsere Industrie konzentrieren sich nun auf den Übergang zu Kältemitteln mit niedrigem GWP- und auf die Kontrolle der Kältemittelmengen innerhalb der Quotenzuteilungen.
Dave Richards, Verlaufsleiter bei Climalife in Großbritannien, spricht über einige der quotenfreien Lösungen, Lecksuch- und Wartungstools, um den Quotendruck zu verringern und gleichzeitig die Kosten- und Energieeffizienz von Kälteanlagen zu verbessern.