Die ChemKlimaschutzV setzt die EU-Verordnung 842/2006 (F-Gase-Verordnung) und die Folgeverordnung Nr. 303/2008 "Festlegung des Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal" in nationales Recht um.
Nachfolgend sind die wichtigste Punkte zusammengestellt:
$§ 3 Dichtheitsanforderungen,Verhinderung von Leckagen bei ortsfesten und mobile Kälteanlagen
§ 4 Rücknahm- und Rückgewinnungsvorschriften, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (5 jahre)
§ 5 persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten (Art. 5 Abs 1 der Verordnung EG 303/2008)
§ 6 Zertifizierung von Betrieben
§ 7 Kennzeichnung der Anlagen
§ 8 Ordnungswidrigkeit
§ 9 Übergangsvorschriften