Die europäische Verordnung zu fluorierten Gasen und die Richtlinie zu H-FKW-Emissionen bei der Automobilklimatisierung vom 17. Mai 2006 wurden am 14. Juni 2006 im europäischen AB veröffentlicht.
Sie bestätigen die verschiedenen veröffentlichten Projekte gerichtlich, mit denen zwei wesentliche Maßnahmen einhergehen:
– Die Sicherung von feststehenden Kühl- und Klimaanlagen (Paragraf 3 der Verordnung).
– Das langfristige Verbot für die Verwendung von H-FKW mit einem GWP > 150 im Rahmen der Automobilklimatisierung (Paragraf 5 der Richtlinie).