F-Gas III : was ändert sich dadurch?
Das Europäische Parlament verabschiedete Ende Januar in erster Lesung die Überarbeitung von F-Gas III – Verordnung (EU) Nr. 517/2014).
Schlüsselpunkte:
- Der Text verschärft die Reduzierung der Quoten für HFKW bis zu einem Phase-Out im Jahr 2050.
- Die von der Kommission zugeteilten Quoten für HFKW werden schrittweise reduziert:
- 11% des Gesamtvolumens werden für neue Antragsteller reserviert.
- Ab 2025 ein Rückgang um 22% im Vergleich zu 2024, um ab 2036 12% zu erreichen.
- Komplettes Verbot des Inverkehrbringens für bestimmte Produkte und Geräte, die HFKW enthalten (z. B. Haushaltskühlschränke, Kühlgeräte, Schaumstoffe und Aerosole).
- Einführung neuer Beschränkungen und/oder Auflagen für gewerbliche und industrielle Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen oder elektrische Schalter.
- Überarbeitung der Zertifizierung.
- Bewertungsberichte sind vorgesehen (der erste ab 2027), und ihre Ergebnisse könnten diese Verordnung im Plus oder Minus abändern.
Darüber hinaus legt die neue Verordnung genaue Termine für den vollständigen Ausstieg aus der Verwendung fluorierter Gase für bestimmte Anwendungen in neuen Geräten fest:
- in Chillersystemen, Klimaanlagen, Wärmepumpen:
- 2032 für kleine Monoblock-Wärmepumpen und Chiller (<12kW)
- 2035 für Klimaanlagen und Biblock-Wärmepumpen (<12kW)
- in elektrischen Schaltanlagen :
- 2026 für elektrische Schaltanlagen im Mittelspannungsbereich bis einschließlich 24 kV.
- 2030 für elektrische Schaltgeräte im Mittelspannungsbereich bis einschließlich 52 kV
Darüber hinaus führt die neue Verordnung neue Bestimmungen für die Wartung und Instandhaltung ein:
- 2025 ist die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP ≥ 2500 für alle Kälteanlagen verboten (außer aufbereitet bis 2030) und 2026 für Klimaanlagen und Wärmepumpen,
- 2032 ist die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP ≥ 750 für ortsfeste Kälteanlagen mit Ausnahme von Chillern verboten (außer aufbereitet ohne Begrenzung).
Stufen HFC-Quoten
Umsetzung
Der Text wurde am 20. Februar 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird 20 Tage nach seinem Erscheinen, also am 11. März, in Kraft treten. Die Menge an fluorierten Kältemitteln, die auf den Markt gebracht wird, wird stark reduziert werden.
Es gibt jedoch langfristige Lösungen für neue Anlagen mit einem GWP unter 150. Bei bestehenden Anlagen können wir Sie bei der Substitution begleiten (HFO-Technologie, regenerierte Produkte…).
Ihr Climalife-Team steht Ihnen zur Verfügung, um diesen Übergang gemeinsam zu erarbeiten und Ihnen Alternativen mit sehr geringen Umweltauswirkungen und einer besseren Energieeffizienz anzubieten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Die ODS-Verordnung: Worum geht es?
Parallel zur F-Gas verordnung wurde auch über den Text zu ozonschädigenden Stoffen (Ozone Depleting Substances) abgestimmt. Damit wurde die Verordnung 2009/1005 aufgehoben.
Schlüsselpunkte:
- Sonderbestimmung für kritische Verwendungszwecke von Halonen.
- Strenge Ausnahmen für die Verwendung von ozonabbauenden Stoffen: als Rohstoff oder Verarbeitungshilfsstoff, in Laboratorien und für den Brandschutz.