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28.09.2022 Protokoll

Kigali-Abkommen

In den letzten Jahren wurde die Entwicklung der verkauften H-FKW-Mengen durch die wachsende Nachfrage nach Kühlanlagen vorangetrieben, insbesondere in den Entwicklungsländern, in denen die Mittelschicht erheblich wächst, aber auch in den „wärmeren“ Ländern.

Am 15. Oktober 2016 unterzeichneten die 197 Vertragsparteien des Montreal-Protokolls das Kigali-Abkommen, um den Einsatz von Fluorkohlenwasserstoffen (H-FKW) weltweit zu reduzieren. Diese Vereinbarung wird das Ziel des Übereinkommens von Paris verstärken, das heißt die globale Erwärmung bis 2100 auf 1,5 bis 2° C zu begrenzen. Diese Entwicklung wurde von allen europäischen Akteuren der Kälte- und Klimabranche begrüßt. Entsprechend dem von der Europäischen Union initiierten Modell der F-Gas-Verordnung II, bringt das Kigali-Abkommen ebenfalls eine Absenkung der H-FKW-Emissionen in CO2-Äquivalenz mit sich.
Der erreichte Zeitplan wird zu einer allmählich reduzierten Verwendung von H-FKW führen, entsprechend drei Länderkategorien mit verschiedenen Ausgangspunkten und Reduzierungsschritten:

• die erste Gruppe umfasst die „entwickelten Länder“
• die zweite Gruppe umfasst die sogenannten „Entwicklungsländer“
• die dritte Gruppe besteht aus Indien, den Golfstaaten, Iran, Irak und Pakistan.

Im Jahr 2048 sollten alle Länder 15 bis 20 % ihres aktuellen Verbrauchs in CO2-Äquivalenz erreichen. Rechtlich bindend kann der Zeitplan für alle Länder angesichts technologischer Fortschritte überarbeitet oder beschleunigt werden.

Bitte beachten Sie: 16 Länder, darunter die USA, Japan, Deutschland und Frankreich sowie 19 Organisationen und private Spender haben vor Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine Hilfe von 80 Millionen USD (71,5 Mio. €) zugesagt, um die Entwicklungsländer bei diesem Übergang zu unterstützen. Der Finanzbedarf für diesen Übergang wird auf mehrere Milliarden Dollar geschätzt und wird Ende 2017 im Rahmen des Montreal-Protokolls erneut diskutiert werden.