Die neue Verordnung 1005/2009 vom 16. September 2009 wurde am 31.10.2009 im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht. Sie löst die bisherige Verordnung 2037/2000 ab und tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Diese neue Verordnung definiert Regeln sowie mitzuteilende Informationen über Stoffe die zum Abbau der Ozonschicht führen.
Erinnerung: ab dem 01.01.2010 sind H-FCKW als Frischware verboten.
Die wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen zur Verordnung 2037/2000 sind:
– Verbot entgeltlich oder unentgeltlich rezyklierte H-FCKW zu liefern (Artikel 11-4).
Rezyklierte H-FCKW „dürfen ausschließlich von dem Unternehmen verwendet werden, das die Rückgewinnung als Teil der Instandhaltung oder Wartung durchgeführt hat oder für das die Rückgewinnung als Teil der Instandhaltung oder Wartung durchgeführt wurde".
– Die Verpflichtung für die Unternehmen Aufzeichnungen über die rezyklierte, aufgearbeitete oder entsorgte H-FCKW Menge zu führen: Unternehmen die für die Instandhaltung oder Wartung aufgearbeitete H-FCKW verwenden, führen Aufzeichnungen über die Unternehmen, die die aufgearbeiteten H-FCKW geliefert haben. Unternehmen, die rezyklierten H-FCKW verwenden, führen Aufzeichnungen über die Herkunft dieser H-FCKW (Artikel 11-7).
Um die Verordnung 1005/2009 downzuloaden, klicken Sie bitte hier.
Climalife ermöglicht Ihnen Risiken zu minimieren, indem Sie sich für eine zuverlässige Lösung ohne Einschränkungen entscheiden: das aufgearbeitete H-FCKW.
Gemäss dieser Verordnung, bietet unser aufgearbeitetes R-22, vertrieben und gekennzeichnet unter dem Namen R-22T, ähnliche Leistungen wie Frischware und stellt ein qualitativ hochwertiges Produkt dar, ohne Gefahr für Ihre Anlage.
Umgekehrt bietet ein rezykliertes Produkt, das nur an ein grundlegendes Reinigungsverfahren unterzogen wurde, nicht die gleiche Vervendungssicherheit in Bezug auf Kälteleistung und Zuverlässigkeit.
Unsere Vertriebsmitarbeiter von Climalife stehen Ihnen jederzeit für weitere Unterstützung zum Thema Gesetzgebung und technischen Support zur Verfügung.