Die Richtlinie 2005 / 90 / EG, wurde am 18/01/2006 im ABl EG veröffentlicht, und trat am 24/08/2007 in Kraft.
Die EU-Richtlinie 2005-90 EG bezieht sich auf die Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend – k/e/f).
Die Maßnahmen dieser Richtlinie sind Teil eines europäischen Plans für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Gesundheit Bereich.
Diese Richtlinie betrifft die in der Kälte und Klima Branche benutzte cadmiumhaltige Hartlote.